Tanzchiste - Seite 3
Aktualisiert (Freitag, den 12. März 2010 um 19:00 Uhr)
BALLBÜCHLEIN & TANZKARTEN
Das Winterhalbjahr ist - oder war - die Zeit der Tanzveranstaltungen und Bälle. Schauen wir einmal zurück (aus Walter Salmen: Tanz im 19. Jh) :
Seit dem 18. Jahrhundert gehören Papierhefte mit anhängendem Schreibgriffel zur Ballkultur. In diese Ballbüchlein pflegten die Besitzer die Tänze und Tanzpartner einzutragen. Dieser Usus blieb bis zum ersten Weltkrieg erhalten. Die Autorin J. von Wedell empfiehlt 1896 in ihrem Anstandsbuch im Kapitel: „Begrüssung, Vorstellung und Engagement“ den zum Ball erscheinenden Herren:
>Sowie die Tanzkarten verteilt werden, nimmst du dir eine, trittst auf die Dame zu, welche du zu engagieren beabsichtigst, verbeugst dich und sagst: “Gnädiges Fräulein darf ich um einen Tanz bitten?“ In der Hand der Dame liegt es nun, dir mit einem „Gewiss gerne!“ die Tanzkarte zum Einzeichnen hinzureichen. (...)

Hast du bereits deine Tanzkarte zur Hälfte besetzt und willst eine Dame um einen Tanz bitten, so fragst du: „Darf ich um Ihre Tanzkarte bitten?“ und vergleichst alsdann die dir gereichte mit der eigenen. Ergibt es sich, dass die gleichen Tänze nicht mehr frei sind, so ziehst du dich mit einem „Ich bedaure unendlich, aber gnädiges Fräulein haben keinenTanz mehr frei, um den ich bitten könnte!“ und einer Verbeugung zurück.
Siehst du, dass die Tanzkarte der betreffenden Dame noch ziemlich leer ist, so ist es artig, wenn du Bekannte oder den Arrangeur unauffällig darauf aufmerksam machst. Ist dir die Dame gut bekannt, verkehrst du zum Beispiel viel in ihrem elterlichen Haus, kurz, hast du gesellige Verpflichtungen der Familie gegenüber, so musst du dich darum kümmern, ob ihre Tanzkarte gefüllt ist, und eventuell die Frage stellen: „Darf ich mich erkundigen, ob gnädiges Fräulein alle Tänze besetzt hat?“ Denn lieber Leser, eine harte Wahrheit muss ich dir offenbaren: Wenn du geglaubt hast, im Ballsaal frei und ungehindert nur nach deinem Geschmack wählen zu können, als einziges Gesetz die Huldigung der Schönheit anerkennend, so befindest du dich in einem bedauerlichen Irrtum. Jeder Herr hat Pflichten beim Engagement.“
Entsprechend diesem strengen Reglement hatte jeder Ballveranstalter im 19. Jahrhundert gedruckte Tanzordnungen bereitzustellen, in die sich die Bewerber um einen bestimmten Tanz eintragen lassen konnten.
Die Tanzordnungen, die man häufig in Futteralen verwahrte, wurden in der Mitte des Jahrhunderts als Erinnerungsstücke verselbständigt und als Damenspenden kunstgewerblich ausgestaltet. Die erste bekannte Damenspende ist ein kreisförmig aufklappbarer Papierfächer, der zum Juristenball am 15. Januar 1834 in Wien verteilt wurden. Darauf konnten die Tanzpartner notiert werden.

Museen Wien
In der Folgezeit nahm sich die Industrie der Herstellung solcher aus Metall, Leder, Holz oder Seide gefertigter Erinnerungspräsente an. Einer der erfolgreichsten Produzenten dieser Art von Nippes war der „Leder- und Galanteriewaren- und Bronce-Fabrikant“ August Klein in Wien, der daraus ein florierendes Geschäft machte. Angepasst an die Auftraggeber entstanden so Anhänger in Form von Schiffen, Bonbonnieren, Uhren, Thermometer, Helme, Trompeten, Täschchen und ähnliches, die zu Beginn eines Balles wie die Tanzkarten überreicht und mit Metallhäkchen am Kleid oder Fächer der Dame befestigt wurden.

Damenspenden 1847-1863
Wien, Österreichische Nationalbibliothek
Quellenangaben:
MUSIKGESCHICHTE IN BILDERN Herausgegeben von Werner Bachmann
Band IV: Musik der Neuzeit/Lieferung 5
Walter Salmen: Tanz im 19. Jahrhundert
VEB Deutscher Verlag für Musik Leipzig 1989
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